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Heute fand im Landgericht Arnsberg die Verhandlung zu dem im Jahre 2000 ereigneten Unfall auf der Power Slide statt. Folgende Artikel wurden bis jetzt veröffentlicht.

Landgericht Arnsberg meldet:

Mitteilung über den Ausgang des Zivilverfahrens
des 7-jährigen Klägers gegen die Betreibergesellschaft
der Sommerrodelbahn in Fort Fun


Die 4. Zivilkammer hat am Schluss der Sitzung vom 27.01.2005 ein Grund- und Teilurteil verkündet.

Die Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Schmerzensgeld sind dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden. Des weiteren ist festgestellt worden, dass die Beklagte dem Kläger alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss. Da es sich betreffend den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch nur um ein Grundurteil handelt, hat die Kammer noch keine Entscheidung zur Höhe des zuzuerkennenden Schmerzensgeldes gemacht.

Die Kammer hat in ihrer Begründung ausgeführt, dass sich die Haftung der Beklagten aus
§§ 837, 838 BGB ergibt. Danach ist ein Gebäudebesitzer oder ein Betreiber eines Gebäudes für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schadens verantwortlich.

Die Kammer hat im vorliegenden Fall die Überzeugung gewonnen, dass sich die Rodelbahn zum Unfallzeitpunkt in einem nicht verkehrssicheren Zustand befunden hat, da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Schäden an der Bahn – insbesondere ein Riss – bereits vorlagen, als der Kläger mit seinem Schlitten auf die Unfallstelle zufuhr. Der Riss in der Bahn ist nicht durch den Unfall des Klägers verursacht worden, sondern war schon vorher vorhanden. Das pflichtwidrige Verhalten der Beklagten liegt darin, dass sie die Rodelbahn nicht hinreichend kontrolliert hat. Die Beklagte hätte den Riss an der Bahn vor dem Unfall des Klägers erkennen können. Ein Mitverschulden des Klägers durch eine zu schnelle Fahrweise ist nicht festgestellt worden.

Arnsberg, 27.01.2005

Pacha
Richterin am Landgericht
als Pressedezernentin


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WDR meldet:

Schüler bekommt Schmerzensgeld zugesprochen
Im Prozess um einen folgenschweren Unfall auf der Sommer-Rodelbahn des Freizeitparkes Fort Fun hat das Landgericht Arnsberg heute einem Schüler aus Bielefeld Schmerzensgeld und Schadens-Ersatz zugesprochen. Dem inzwischen Elfjährigen war im Sommer 2000 auf der Bahn ein Arm abgerissen worden. Ärzte konnten den Arm retten, allerdings ist der Junge behindert. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Unfall sei auf einen Schaden an der Bahn zurückzuführen. Die Parkbetreiber hatten behauptet, der Vater seit mit dem Jungen auf dem Schlitten zu schnell gefahren. Die Höhe des Schmerzensgeldes und weiterer Entschädigungen werden erst später festgelegt. Der Anwalt des Kindes hat 80.000 Euro gefordert.

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Westfalenpost meldet:
 
Schmerzensgeld für abgetrennten Arm

Bestwig. Nach einem schweren Unfall auf der Sommerrodelbahn "Power Slide" muss das Abenteuerland Fort Fun einem elfjährigen Jungen Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das hat gestern das Landgericht Arnsberg entschieden.
Dem damals siebenjährigen Jungen war im Sommer 2000 bei einem Unfall auf der Rodelbahn ein Arm abgetrennt worden. Die Ärzte konnten ihn zwar wieder annähen, doch auch nach zahlreichen Operationen, so der Anwalt des Bielefelder Jungen, sei er in seiner Bewegungsfreiheit noch sehr beeinträchtigt. Außerdem habe das Kind ein schweres Trauma erlitten.
Die vierte Zivilkammer des Landgerichts kam nach der gestrigen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass sich die Rodelbahn zum Zeitpunkt des Unglücks in einem "nicht verkehrssicheren Zustand befunden hat." Als der Junge gemeinsam mit seinem Vater auf die Unfallstelle zugefahren sei, habe sich ein Riss in der Bahn befunden, den die Verantwortlichen des Freizeitparks rechtzeitig hätten erkennen müssen.

Unmittelbar nach dem Unfall wurde die Bahn "Power Slide" geschlossen und bislang auch nicht wieder eröffnet.

Die Versicherung der Betreibergesellschaft wirft dem Vater des Kindes im Gegenzug vor, zu schnell auf der Bahn unterwegs gewesen zu sein. Die Eltern des Jungen haben auf 80 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz geklagt. Ob diese Summe in voller Höhe gezahlt werden mussen, steht allerdings noch nicht fest. Bei der Entscheidung des Arnsberger Landgerichts handelt es sich nämlich um ein so genanntes Grund- und Teilurteil. Soll heißen: Den Ansprüchen des Jungen auf Schmerzensgeld ist zwar grundsätzlich stattgegegeben worden, eine Entscheidung über die Höhe der Entschädigung gibt es jedoch noch nicht. Die Summe soll erst dann festgelegt werden, wenn ein medizinisches Gutachten vorliegt.

27.01.2005   Von Frank Selter